Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ShortSelect
Version 1.1 · Stand: 10. Mai 2026
Anbieter: Yusuf Esentürk, einzelunternehmerisch tätig, Burdastraße 18, 77656 Offenburg, Deutschland (im Folgenden "Anbieter")
Kontakt: [email protected]
Hinweis zur Geltung: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) können diese Plattform nicht buchen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartei
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Plattform "ShortSelect" (nachfolgend "Software" oder "ShortSelect") sowie über damit verbundene Leistungen.
(2) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der Anbieter. Der Anbieter handelt unter dem Geschäftsnamen "LeyalTech" und vertreibt die Software unter der Marke "ShortSelect".
(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ShortSelect als Software-as-a-Service-Lösung zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. ShortSelect ist eine Plattform für Personalvermittler und Recruiting-Agenturen mit den Kernfunktionen Bewerbermanagement (ATS), Customer-Relationship-Management (CRM), Stellenanzeigenverwaltung, KI-gestütztes Sourcing, Screening- und Interview-Funktionen, Dokumenten-Engine, E-Mail-Versand sowie Integrationen mit gängigen Drittanbietern.
(2) Konkreter Funktionsumfang, Leistungsmerkmale, Nutzerzahlen, Speicherkontingente und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellformular oder der Auftragsbestätigung. Im Bestellformular oder der Auftragsbestätigung können auch zusätzliche Module ("Add-ons") und Premium-Funktionen vereinbart werden.
(3) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Hardware-Konfiguration auf Seiten des Kunden. Der Kunde benötigt für die Nutzung von ShortSelect lediglich einen modernen Webbrowser und eine ausreichende Internetverbindung.
(4) ShortSelect wird auf Servern in der Europäischen Union betrieben. Einzelne Verarbeitungsschritte (insbesondere KI-Verarbeitung) erfolgen in Drittländern, sofern dies in der separaten Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ausgewiesen ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot durch Absenden eines ausgefüllten Bestellformulars im Self-Service-Bereich oder durch unterzeichnete Auftragsbestätigung ab. Mit Absenden des Bestellformulars erklärt der Kunde verbindlich seine Vertragsannahme.
(3) Der Vertrag kommt mit Bereitstellung des Zugangs zur Software durch den Anbieter oder, falls früher, mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung in Textform zustande.
(4) Bei der Erstellung eines Nutzerkontos im Rahmen der Registrierung stimmt der Kunde diesen AGB sowie der separaten Datenschutzerklärung ausdrücklich zu. Die Zustimmung wird automatisiert protokolliert (Versionsstand, Zeitpunkt, IP-Adresse).
§ 4 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Vergütung für die Nutzung von ShortSelect ergibt sich aus dem Bestellformular oder der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus zur Zahlung fällig:
- bei monatlicher Abrechnung: zu Beginn jedes Vertragsmonats,
- bei jährlicher Abrechnung: zu Beginn jedes Vertragsjahres.
(3) Zahlungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. ("Stripe") wahlweise per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder anderen von Stripe unterstützten Zahlungsmethoden. Stripe stellt im Auftrag des Anbieters Rechnungen aus. Der Kunde verwaltet seine Zahlungsmethoden über das Stripe Customer Portal, das über die ShortSelect-App zugänglich ist. Bei Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte erteilt der Kunde Stripe ein widerrufliches SEPA-Mandat oder eine Belastungsvollmacht. Die Verarbeitung der Kartendaten erfolgt ausschließlich bei Stripe (PCI-DSS Level 1); ShortSelect speichert keine vollständigen Kartendaten.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 Euro zu verlangen.
(5) Verzögert der Kunde die Zahlung um mehr als 14 Tage, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt.
(6) Eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
§ 4a Kostenfreie Testphase
(1) Bei Self-Service-Registrierung erhält der Kunde Zugang zu ShortSelect für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Account-Aktivierung kostenfrei zum Testen ("Testphase"). Die Eingabe einer Zahlungsmethode oder Kreditkartendaten ist während der Testphase nicht erforderlich.
(2) Der Kunde kann jederzeit während der Testphase einen kostenpflichtigen Tarif aktivieren ("Founders Deal" oder anderer verfügbarer Tarif). Bei Aktivierung während der Testphase wird die Restzeit der Testphase auf den Tarif übertragen und endet mit Ablauf des ursprünglichen 30-Tage-Zeitraums; danach erfolgt die erste Abrechnung gemäß § 4 Abs. 2.
(3) Wird bis zum Ablauf der 30-tägigen Testphase keine Zahlungsmethode hinterlegt, wird der Account automatisch pausiert. Die in der Plattform gespeicherten Daten bleiben für 90 Tage nach Pausierung erhalten und können durch Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs wiederhergestellt werden. Nach Ablauf der 90-Tage-Frist werden die Daten automatisch gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Die Testphase kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Schließen des Accounts in den Einstellungen oder durch Nicht-Aktivierung beendet werden. Es entstehen keine Kosten für den Kunden.
§ 4b Founders Deal
(1) Der Anbieter bietet für eine begrenzte Anzahl von Erstkunden den "Founders Deal" zu einem reduzierten monatlichen Festpreis an. Der konkrete Preis und die Anzahl der verfügbaren Plätze werden auf der Tarif-Seite (shortselect.com/preise) ausgewiesen.
(2) Der Founders-Deal-Preis bleibt für den Kunden solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen besteht unverändert. Spätere allgemeine Preisanpassungen nach § 4 Abs. 2 lassen den Founders-Preis unberührt ("Preisgarantie für Founders Deal Kunden").
(3) Wird das Vertragsverhältnis durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet (§ 7) oder durch Zahlungsverzug gemäß § 4 Abs. 5 gesperrt, erlischt die Founders-Deal-Preisgarantie. Bei einer späteren Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehung gilt der zum Zeitpunkt der Reaktivierung jeweils aktuelle Listenpreis.
(4) Der Anbieter behält sich vor, das Founders-Deal-Angebot ohne Vorankündigung zu beenden, sobald die ausgewiesene Anzahl an Plätzen vergeben ist. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Preisanpassung
(1) Die im Bestellformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung gilt für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit als fest.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anbieter die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) einmal pro Vertragsjahr anpassen. Die Anpassung darf höchstens den Umfang der Veränderung der nachfolgend genannten Kostenelemente erreichen und nicht zu einer Änderung des Äquivalenzverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung führen.
(3) Maßgebliche Kostenelemente und ihre Gewichtung sind:
| Kostenelement | Anteil | Maßstab |
|---|---|---|
| Personalkosten | ca. 60 % | Erzeugerpreisindex Dienstleistungen, Wirtschaftszweig 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) des Statistischen Bundesamts |
| Infrastrukturkosten | ca. 25 % | Listenpreise des für ShortSelect maßgeblichen Cloud-Hyperscalers in der EU-Region |
| Lizenz- und Drittsoftwarekosten | ca. 15 % | Nachgewiesene Veränderung der eingekauften Lizenzen |
(4) Eine Anpassung erfolgt nur, wenn der gewichtete Durchschnitt der Kostenelemente sich um mehr als zwei Prozent gegenüber dem Referenzmonat verändert hat. Kostensenkungen werden nach demselben Maßstab und im selben Verfahren weitergegeben wie Kostensteigerungen (Saldierungspflicht).
(5) Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Berechnungsgrundlage und die einzelnen Kostenelemente.
(6) Steigt die Vergütung in Folge einer Anpassung gemäß Absatz 2 um mehr als sieben Prozent gegenüber der zuletzt vereinbarten Vergütung, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Wirksamwerden der Anpassung in Textform außerordentlich kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird die Anpassung wirksam.
(7) Wird der genannte Index nicht mehr fortgeführt, tritt der vom Statistischen Bundesamt benannte Nachfolgeindex an seine Stelle; ist ein solcher nicht benannt, verständigen sich die Parteien auf einen wirtschaftlich entsprechenden Index.
§ 6 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Der Anbieter ist berechtigt, ShortSelect weiterzuentwickeln, neue Funktionen hinzuzufügen, einzelne Funktionen zu modifizieren oder einzustellen, soweit (i) gleichwertige Funktionen bereitstehen oder (ii) die Einstellung aus rechtlichen, sicherheitstechnischen oder wirtschaftlich zwingenden Gründen erforderlich ist und (iii) der vertragstypische Nutzungszweck weiterhin gewahrt bleibt. Solche Weiterentwicklungen erfolgen ohne gesonderte Vergütung im Rahmen der vereinbarten Vergütung.
(2) Bei wesentlichen Änderungen, die die vom Kunden genutzten Hauptfunktionen funktional beeinträchtigen oder die Datenstruktur verändern, informiert der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform.
(3) Wird durch eine wesentliche Änderung der vertragstypische Nutzungszweck erheblich erschwert, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Wirksamwerden der Änderung schriftlich oder in Textform außerordentlich kündigen.
(4) Funktionserweiterungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen ("Premium-Funktionen"), werden separat angeboten. Der Kunde kann diese durch ausdrückliche Zustimmung im Buchungsbereich aktivieren. Ohne Zustimmung des Kunden entstehen keine zusätzlichen Vergütungsansprüche des Anbieters.
(5) Sicherheits- und gesetzlich erforderliche Anpassungen können ohne Vorlauffrist vorgenommen werden.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Zugangs zu ShortSelect und läuft, je nach Wahl des Kunden im Bestellprozess, monatlich oder jährlich ("Mindestlaufzeit").
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Mindestlaufzeit, sofern er nicht
- bei monatlicher Mindestlaufzeit mit einer Frist von 14 Tagen, oder
- bei jährlicher Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen
jeweils zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen,
- missbräuchlicher Nutzung der Software,
- Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 11.
(4) Kündigungserklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt der Form. Eine Kündigung über die im Produkt bereitgestellte Kündigungsfunktion gilt als formgerecht, sofern sie eindeutig dem Kunden zugeordnet werden kann.
(5) Bei nicht hinterlegter Zahlungsmethode am Ende der Testphase (§ 4a Abs. 3) oder bei wiederholt fehlgeschlagener Zahlung trotz Smart-Retry-Versuchen wird das Vertragsverhältnis automatisch pausiert. Im pausierten Zustand ist der Zugriff auf die Plattform eingeschränkt; die gespeicherten Daten bleiben für 90 Tage erhalten und können durch Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode via Stripe Customer Portal jederzeit reaktiviert werden.
(6) Die ordentliche Kündigung erfolgt durch den Kunden über das Stripe Customer Portal (zugänglich über die ShortSelect-App unter "Einstellungen → Abrechnung"). Eine Kündigung über das Customer Portal genügt der Textform nach Absatz (4) und gilt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Account in den pausierten Zustand überführt; gespeicherte Daten bleiben für 90 Tage erhalten (Reaktivierungs-Fenster), danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die im Bestellformular oder im Nutzerkonto hinterlegten Stamm- und Kontaktdaten zutreffend, vollständig und aktuell sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen oder im Nutzerkonto vorzunehmen.
(2) Der Kunde verwaltet seine Zugangsdaten mit der gebotenen Sorgfalt und schützt sie vor unbefugtem Zugriff Dritter. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner mit ShortSelect verarbeiteten Daten mindestens einmal täglich vorzunehmen oder die hierzu vom Anbieter bereitgestellten Export-Funktionen zu nutzen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Mitarbeiter Zugang zu ShortSelect erhalten und dass diese vor erstmaliger Nutzung in den ordnungsgemäßen Umgang mit der Software und den verarbeiteten personenbezogenen Daten eingewiesen werden.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich entsprechend der separaten Datenschutzerklärung, abrufbar unter shortselect.com/datenschutz.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Bewerber-, Kandidaten- und Geschäftspartnerdaten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil dieser AGB. Der jeweils aktuelle AVV-Text ist im Self-Service-Bereich abrufbar und über die Plattform formal zu akzeptieren.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter shortselect.com/legal/subprocessors abrufbar. Mit Vertragsschluss erteilt der Kunde dem Anbieter eine generelle Genehmigung im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO zum Einsatz der gelisteten Unterauftragsverarbeiter.
(4) Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Hinzuziehung eines neuen Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Kunde kann dem Einsatz innerhalb von 14 Tagen nach Information aus wichtigem Grund widersprechen. Bei berechtigtem Widerspruch steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
(5) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die mit ShortSelect verarbeiteten Bewerber-, Kandidaten- und Geschäftspartnerdaten ist der Kunde. Der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie sämtliche personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren fort.
(4) Ausgenommen sind Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei vor der Übermittlung nachweislich bereits bekannt waren,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 11 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von ShortSelect für eigene Geschäftszwecke ein.
(2) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
- ShortSelect oder Teile davon Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder weiterzuveräußern,
- die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu rekonstruieren, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben,
- Sicherheitsmechanismen, Nutzungsbeschränkungen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- die Software für rechtswidrige Zwecke oder zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte zu nutzen,
- zugewiesene Nutzeraccounts zwischen mehreren natürlichen Personen zu teilen oder mehrere Personen unter demselben Account anzulegen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(3) Die Daten, die der Kunde in ShortSelect einstellt oder erzeugt ("Kundeninhalte"), bleiben Eigentum des Kunden bzw. der jeweiligen betroffenen Person. Der Anbieter erhält an den Kundeninhalten ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
(4) Der Anbieter verwendet die Kundeninhalte und die in ShortSelect verarbeiteten personenbezogenen Daten ausdrücklich nicht zum Training oder zur Verbesserung allgemeiner KI-Modelle. Aggregierte und vollständig anonymisierte Nutzungsstatistiken (im Sinne von Erwägungsgrund 26 DSGVO) darf der Anbieter zu Zwecken der Produktverbesserung verwenden.
§ 12 Nutzung der KI-Funktionen
(1) ShortSelect enthält Funktionen, die auf Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) und auf großen Sprachmodellen Drittanbieter beruhen ("KI-Funktionen"). KI-Funktionen umfassen insbesondere die Analyse und Strukturierung von Lebensläufen, das automatisierte Vorsortieren und Bewerten von Bewerbungen ("Matching-Score"), die Generierung von Texten und Zusammenfassungen sowie KI-gestützte Telefon- und Video-Interviews mit automatischer Transkription.
(2) Ergebnisse der KI-Funktionen ("KI-Outputs") sind wahrscheinlichkeitsbasierte Vorschläge, keine verbindlichen Empfehlungen. KI-Outputs können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Sie ersetzen weder eine menschliche Prüfung noch eine fachliche oder rechtliche Beurteilung im Einzelfall.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, KI-Outputs vor Verwendung in personalrechtlich oder rechtsgeschäftlich relevanten Entscheidungen durch eine fachkundige natürliche Person zu prüfen ("Mensch-in-der-Schleife"). ShortSelect trifft keine vollautomatisierten Entscheidungen über Bewerbende im Sinne von Art. 22 DSGVO.
(4) Soweit die KI-Funktionen ein Hochrisiko-KI-System im Sinne von Anhang III Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) darstellen, verpflichtet sich der Kunde insbesondere:
- menschliche Aufsicht durch hierfür geschultes Personal sicherzustellen (Art. 14 KI-VO),
- Bewerbende und Beschäftigte gemäß Art. 26 Abs. 11 KI-VO und §§ 80, 87 BetrVG (sofern Betriebsrat besteht) über den Einsatz der KI-Funktionen zu informieren,
- Eingangsdaten daraufhin zu prüfen, dass sie für den vorgesehenen Zweck der KI-Funktionen relevant und hinreichend repräsentativ sind,
- automatisch generierte Logs gemäß Art. 19 KI-VO mindestens sechs Monate aufzubewahren, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten.
(5) Der Anbieter erfüllt im Rahmen seiner Anbieter-Pflichten nach Art. 16 KI-VO insbesondere die Anforderungen aus Art. 9 (Risikomanagement), 10 (Datenqualität), 11 (Technische Dokumentation), 12 (Logging), 13 (Transparenz), 14 (Menschliche Aufsicht) und 15 (Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit) der KI-VO. Anwendbar werden die Pflichten gemäß Anhang III Nr. 4 KI-VO ab dem 02.08.2026.
(6) Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die ausschließlich auf die Verwendung von KI-Outputs durch den Kunden ohne die nach Absatz 3 gebotene fachkundige Prüfung zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein eigenes Verschulden trifft. Im Übrigen gilt § 14.
§ 13 Verfügbarkeit, Service-Level
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von ShortSelect rund um die Uhr an. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime-Garantie) wird im Rahmen dieser AGB nicht zugesichert.
(2) Wartungsarbeiten, die zu einer kurzfristigen Nichtverfügbarkeit der Software führen, kündigt der Anbieter, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder über die Plattform an.
(3) Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsdiensten Dritter, fehlerhafter Konfigurationen oder Hardware auf Seiten des Kunden, sowie planmäßiger Wartungsfenster.
(4) Individuell vereinbarte Service-Level (z. B. mit garantierter Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeiten oder Wiederherstellungszeiten) werden im Bestellformular oder einer separaten Service-Level-Vereinbarung schriftlich vereinbart und gelten ergänzend zu diesen AGB.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer übernommenen Garantie,
- für Schäden nach Art. 82 DSGVO, soweit der Anbieter die Pflichtverletzung schuldhaft verursacht hat.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das Zwölffache der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Netto-Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, sowie für Datenverluste, die durch ein zumutbares Backup auf Seiten des Kunden hätten vermieden werden können, ist im Rahmen von Absatz 2 ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßige Datensicherungen mindestens täglich vorzunehmen oder die Export-Funktionen des Anbieters zu nutzen.
(5) Soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig wird, gilt der separate AVV nach Art. 28 DSGVO. Eine Haftung des Anbieters für Bußgelder, die gegen den Kunden als Verantwortlichen verhängt werden, ist ausgeschlossen, soweit nicht der Anbieter die Pflichtverletzung schuldhaft verursacht hat.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
§ 15 Beta- und Early-Access-Funktionen
(1) Funktionen, die als "Beta", "Early Access", "Vorschau" oder vergleichbar gekennzeichnet sind, werden auf einer Best-Effort-Basis bereitgestellt. Es handelt sich um experimentelle Funktionen, die noch nicht produktiv freigegeben sind.
(2) Für Beta- und Early-Access-Funktionen entfällt die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit; im Übrigen gilt § 14.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Beta- und Early-Access-Funktionen jederzeit ohne Vorlauffrist einzustellen oder zu ändern.
§ 16 Datenexport, Datenrückgabe und Datenlöschung bei Vertragsende
(1) Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten (insbesondere Kandidatenprofile, Bewerbungsdaten, Stellenanzeigen, CRM-Daten, Aktivitätsprotokolle, Notizen und Anhänge) jederzeit über die in ShortSelect bereitgestellten Export-Funktionen oder die API in maschinenlesbaren, gängigen Formaten (insbesondere JSON und CSV) herunterladen.
(2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung die Daten in den unter Absatz 1 genannten Formaten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Vertragsende zum Download bereit.
(3) Auf gesonderte schriftliche oder textliche Anfrage des Kunden, die spätestens 14 Tage vor Vertragsende beim Anbieter eingehen muss, unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Migration zu einem anderen Anbieter; hierfür kann eine zusätzliche, nach Aufwand abgerechnete Vergütung vereinbart werden.
(4) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist nach Absatz 2 löscht der Anbieter alle Daten des Kunden einschließlich personenbezogener Daten innerhalb von weiteren 90 Tagen (einschließlich Backups), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Löschbestätigung wird auf Anfrage in Textform erteilt.
(5) Pflichten aus Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) zur Erleichterung des Anbieterwechsels bleiben unberührt.
§ 17 Zusatzleistungen
(1) Über die im Bestellformular vereinbarten Standardleistungen hinausgehende Leistungen (insbesondere kundenspezifische Setup-Arbeiten, Datenmigration, individuelle Schulungen, Custom-Integrationen oder andere Beratungsleistungen) erbringt der Anbieter nur auf gesonderten schriftlichen oder textlichen Auftrag.
(2) Solche Zusatzleistungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Aufwand auf Grundlage des im Bestellformular oder Angebot ausgewiesenen Stundensatzes abgerechnet.
§ 18 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund (i) gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, (ii) höchstrichterlicher Rechtsprechung oder (iii) zur Anpassung an wesentliche technische Weiterentwicklungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; in der Mitteilung werden die Änderungen hervorgehoben und der Kunde wird auf sein Widerspruchsrecht und das Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamkeitsdatum der Änderung außerordentlich kündigen.
(4) Bei Major-Versions-Updates dieser AGB ist eine erneute Zustimmung des Kunden in der Plattform Pflicht. Verweigert der Kunde die Zustimmung über einen Zeitraum von 30 Tagen ab Wirksamkeitsdatum, ist der Anbieter berechtigt, den Account zu sperren. Ungeachtet dessen kann der Kunde innerhalb dieses 30-Tage-Zeitraums den Vertrag außerordentlich kündigen.
(5) Änderungen, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung berühren (insbesondere Preiserhöhungen über die Klausel zur Preisanpassung in § 5 hinaus), sind nicht über Absatz 1 möglich, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(2) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Offenburg, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: 10. Mai 2026 · Version 1.1 · Rückfragen: [email protected]